EU-Heimtierausweis


1.) Ab welchem Zeitpunkt kann/darf ein Hunde-Welpe frühestens gechippt werden?

 

2.) Zu welchem Zeitpunkt erhält man den EU-Heimtierausweis? Nach dem Chippen, nach der 1. Impfung, nach der 2. Impfung?

 

Unser Tierarzt sagt, daß er den Welpen erst nach erfolgter Tollwut-Impfung einen EU-Heimtierausweis ausstellen darf, doch unsere beiden Hunde bekamen ihre Ausweise bei deren jeweiligen Züchtern jeweils schon mit 8 Wochen (ohne erfolgte Tollwut-Impfung).

 

Vielen Dank, mfG

 

Martina Greinwald

 

P.S.: Gilt dies dann nur in Bayern oder in jedem Bundesland?

Antwort der Bundestierärztekammer:

Sehr geehrte Frau Greinwald,

 

der blaue EU-Heimtierausweis ist ein Reisedokument, das vollständig ausgefüllt werden muss. Er kann auch ohne Reiseabsicht als Impfpass verwendet werden. Züchter dürfen keine Heimtierausweise mehr erwerben und ausstellen, da viele Blankoausweise im Umlauf waren, die dem illegalen Hundehandel Vorschub leisten. Es ist korrekt, wenn der Tierarzt Ihnen den Ausweis erst nach vollständig erfolgter Tollwut-Impfung aushändigt.

 

Die Verordnung 998/2003/EU besagt, dass Heimtiere zur eindeutigen Identifikation gekennzeichnet sein müssen. Heimtiere, die ab dem 4.7.2011 neu zu kennzeichnen sind, müssen zwingend mit einem Microchip (ISO-Norm 11784 entspricht HDX- oder FDX-B- Übertragung) ausgestattet werden. Erst nach der Kennzeichnung und der eindeutigen Identifikation des jeweiligen Tieres darf die für Reisen innerhalb der EU notwendige Tollwutimpfung erfolgen und im Heimtierausweis eingetragen werden. Wann ein Welpe frühestens geschippt werden darf, ist nicht geregelt.

 

Bei Reisen muss der Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt wurde und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres – gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde.

 

Es handelt sich um europäische Vorschriften. Im Hinblick auf Nebenbestimmungen für die zur Ausstellung von Heimtierausweisen ermächtigen Tierärzte gibt es in Deutschland länderweise geringfügige Unterschiede.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ute Tietjen

 

 Dr. Ute Tietjen

Bundestierärztekammer e.V.

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